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AGBs

Name
Dietmar Damköhler
Büro-Anschrift
Travestiekunst Miss-Lili Die Party Queen 44379 Dortmund
E-Mail-Adresse
Web
https://www.travestie-kuenstler.de
Telefon
0172 / 46 53 409 (WhatsApp vorhanden)
  • Das Entgelt ist, soweit nicht anderes vereinbart, vor Beginn der Aufführung in bar zu zahlen.
  • Der Veranstalter sorgt für die Verpflegung vor Ort und für die Unterkunft ab einer Entfernung von 300 km um Dortmund.
  • Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages zahlt der schuldhafte Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe 50 % des Gesamtbetrags.
  • Bei höhere Gewalt muss ein Nachweis vom Veranstalter sowie vom Künstler erbracht werden. Die Zahlung der Gage sowie eventuelle Schadensersatzansprüche entfallen in diesem Fall. Höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadensverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.  Zur höheren Gewalt zählt: Unwetter, Schäden am Kfz, Krankheitsfall (mit Nachweis), Todesfall (Nachgewiesen), Stau, Unfall, Demonstrationen, Überschwemmung, Erkrankung vom Haustier (mit Nachweis), Schäden an Immobilien (z.B. Brand, Überschwemmung, usw.)  Bitte lesen Sie den AGB ordnungsgemäß durch: 

  • Das Honorar wird vor dem Auftritt in Bar ausgehändigt
  • Essen und Getränke sind für den Künstler sowie für die Begleitperson frei
  • Der Veranstalter stellt dem Künstler einen Raum oder ein WC (nicht öffentlich) 
    mit Spiegel.
  • Der Künstler ist in Ausgestaltung und Darbietung seines Programms frei. Anweisungen des Veranstalters oder dritten unterliegt er nicht.
  • Für die GEMA Kosten kommt der Veranstalter auf.
  • Erstellung einer Quittung ohne MwSt. Ausweisung ist möglich.
  • Falls DJ vorhanden, bitte ich Sie vorab mit DJ Absprache zuhalten, ob wir die 
    Anlage des DJ nutzen dürfen, sowie das Mikro (Gesangsmikro).
  • Der Künstler übernimmt für evtl. auftretende Schäden an der Technik von 
    dritten keine Haftung.
  • Der Veranstalter klärt vorher mit der Gaststätte etc., ob eine 
    Wunderkerzenshow möglich ist. Der Künstler haftet für keine Schäden.
  • Der Veranstalter kümmert sich um einen kostenfreien Parkplatz für den 
    Künstler (bestmöglich nah am Eingang).
  • Bei Buchung des Abendprogramms benötigt der DJ ca. 2 m Platz für Anlage 
    und Licht, sowie 2 Stühle.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich bei öffentlichen Veranstaltungen 
    ausreichende Werbung zu machen.
  • Bei zu wenigen Gästen erhält der Künstler trotzdem seine volle Gage.
  • Findet die Veranstaltung, aufgrund zu weniger Gäste nicht statt, erhält der 
    Künstler trotzdem seine volle Gage, da dieses nicht unter höherer Gewalt zählt.
  • Eine Absage bis 14 Tage vor der Veranstaltung ist kostenfrei möglich, danach 
    erhält der Künstler seine volle Gage. Andersrum greift dieser Abschnitt für den 
    Künstler auch, jedoch lediglich ohne Kosten. Der Künstler versucht jedoch ein 
    Ersatz Künstler zu finden, ggf. jedoch auch aus einem anderen Bereich (z.B. 
    Sänger).
  • Bei höherer Gewalt greift die Bedingung laut § 4.
  • Fotos und Videos dürfen grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Künstler 
    veröffentlicht werden.
  • Bei Gewaltausbrüchen der Gäste oder sexuellen Übergriffen auf den Künstler 
    oder DJ, wird die Show, sowie das Abendprogramm sofort abgebrochen. Eine 
    Minderung der Gage greift in diesem Fall nicht.
  • Sonderabschnitt Bildrecht:
    Hiermit genehmige ich, dass der Künstler, die Videos und Fotos, die während 
    der Veranstaltung von der Begleitperson gemacht werden, für öffentliche Zwecke 
    (z.B. Werbung, Website, öffentliche Plattformen) verwenden darf.
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